Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der https://tanzarchiv-berlin.de veröffentlichten Website des Tanzarchiv Berlin von Tanzpakt Berlin e.V.

Als öffentlich geförderte Einrichtung im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem barrierefreien Design und einer barrierefeien Umsetzung von Oliver Vaupel ovau design studio Düsseldorf

Aufgrund dieser Erstellung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Die herunterladbaren PDFs sind nicht barrierefrei nach BITV 2.0.
  • Die eingebundenen Videos sind teilweise mit den Erfolgskriterien 9.1.2.1, 0.1.2.2, 9.1.2.3 und 9.1.2.5 nicht vereinbar, da sie teilweise keine Audio-Deskription, keine Captions/Untertitel und/oder keine Text-Deskription enthalten. Das Gebärdensprachen-Video auf dr deutschen Startseite ist hiervon ausgenommen.
  • Die Texte enthalten in der deutschen Version zum Teil viele englischsprachige Ausdrücke. Um diese entsprechend zu kennzeichnen, werden Kenntnisse eines technischen Redakteurs benötigt. Es wird versucht, dies Stück für Stück nachzuarbeiten. Teilweise werden die texte vom CMS WordPress erzeugt. hier ist es Stand jetzt nicht möglich, ein Language-Attribut einzubauen. Diese Barriere betrifft das Erfolgskriterium 9.3.1.2 BITV 2.0

Weiter Anmerkungen:

  • Die Alternativ-Texte der Bilder sind teilweise sehr ausführlich. Das kann in einzelnen Fällen als störend empfunden werden.
  • Die Fußnoten vieler Artikel in der Rubrik „Denkraum“ konnten aufgrund von fehlenden technischen Redakteuren nicht barrierefrei umgesetzt werden. Die Fußnoten sind daher unterhalb des Textes unter der Überschrift „Anmerkungen“ als nummerierte Liste aufgeführt. Hinter den Verweisen im Text zur Fußnote steht in Klammern der Begriff „Anmerkung“ und die jeweilige Nummer des Verweises, so dass die Fußnote gefunden werden kann.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 28.01.2024 erstellt.

Barrieren melden:

Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie gerne unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter  info@tanzarchiv-berlin.de.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.